Aktualisierung vom 1.6.: Auch nachdem das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises festgestellt hat, dass am dem 2.6. die Öffnungsstufe 2 und auch die Erleichterungen für einen Inzidenzwert unter 50 gelten, ändert sich für unser Training dennoch vorerst nichts. Es bleibt bei 2 Personen aus 2 Haushalten pro Hallenteil ohne Test-Konzept.

Aktualisierung vom 20.5.: Nach der Klärung mit der Stadt Walldorf dürfen wir den (abgeteilten) C-Teil wieder zu unseren Trainings-Zeiten verwenden. Den aktuell möglichen Öffnungsschritt 1 nutzen wir nicht, so dass je Hallenteil weiterhin nur maximal 2 Personen aus 2 Haushalten trainieren dürfen. Dafür entfällt ein separates Test-Konzept.

Aktualisierung vom 17.5.: Inzwischen gibt es eine neue Corona-Verordnung des Landes (vom 14.5.). Nachdem das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises festgestellt hat, dass ab dem 19.5. die "Öffnungsstufe 1" gilt, erweitert sich der Kreis der Trainierenden auf maximal 5 Personen aus maximal 2 Haushalten und die Ausgangssperre entfallt.

Aktualisierung vom 23.4.: das Trainingsende verschiebt sich von 21 Uhr auf 22 Uhr (inklusive Heimfahrt).

Ein genauer Blick in die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 19.4. und die Nachfrage bei den Verantwortlichen der Stadt Walldorf ergaben doch noch Trainingsmöglichkeiten für unsere Aktiven.

Kurzfassung

Solange die Inzidenzwerte im Rhein-Neckar-Kreis über 100 liegen, dürfen wir (da Tischtennis zu den kontaktlosen Sportarten zählt) "alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts" in unserer Sporthalle (zunächst wurde der Gymnastikraum zugelassen) trainieren. Duschen und Umkleiden dürfen nicht genutzt werden.

Außerdem müssen wir um 22 Uhr wieder zu Hause sein.

Für die Organisation verwenden wir wieder das myTischtennis.de-Reservierungstool. Anmeldung in der Vorwoche, Auffüllen ab Samstag.

Einzel- oder Mannschaftswettbewerbe stehen nach wie vor nicht auf der Tagesordnung.

Details

Hygiene-Konzept

Wegen der geringen Anzahl an Trainierenden können wir ein vereinfachtes Hygienekonzept (verglichen mit Juni 2020) anwenden.20200605u173750 001 Spender

  • Der Schlüsselinhaber ist Hygienebeauftragter und kümmert sich z.B. um die Teilnehmer-Liste (das hat gut funktioniert, wir denken aber auch über die Nutzung einer App nach).
  • Die Sporthalle wird in Sportkleidung und mit Mund-Nasen-Schutz betreten und verlassen. Es ist auf den Mindestabstand von 1,5m zu achten.
  • Jede(r) Spieler(in) trägt sich zu Beginn in die Anwesenheitsliste ein und bestätigt, dass er/sie weder an coronaspezifischen Symptomen leidet noch in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall hatte. Die Liste ermöglicht eine Kontaktverfolgung.
  • Es geht direkt an den Tisch.
  • Kein Duschen, keine Nutzung der Umkleiden (WC-Nutzung is aber erlaubt)
  • End-Zeit auf der Anwesenheitsliste vermerken
  • Seife und Papierhandtücher gibt es auf den Toiletten, Desinfektionsmittel ist in den Spendern am Eingang bzw. unten auf dem Flur

Verordnungen

Auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg zu Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus findet man folgende Aussagen unter den

Änderungen zum 19.April 2021
  • "Des Weiteren gelten in Stadt- und Landkreisen, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, ab dem übernächsten Tag folgende zusätzliche zu den bereits in Baden-Württemberg geltenden Regelungen: ...
    Von 21 bis 5 Uhr gelten verpflichtende Ausgangsbeschränkungen."
    ...
  • "Sport darf im Freien und geschlossenen Räumen nur noch kontaktlos alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden.
    ..."

Informationen zu Lockerungen für Inzidenzwerte unter 100 findet man in der Übersicht geschlossene/geöffnete Einrichtungen und Aktivitäten (Stand: 20. April 2021) (PDF) unter der Rubrik "Sport (kontaktlos)"

  • Inzidenz unter 100: "Sport im Freien und geschlossenen Räumen mit max. 5 Personen aus 2 Haushalten. ... Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht benutzt werden – Ausnahmen für die Einzelnutzung der WCs."
  • Inzidenz unter 50: keine Änderung für geschlossene Räume

Damit wird die Schließung vom 23.3. aufgehoben.