Inklusive Update vom 18.08.!

Gemäß der neuesten, seit heute (16.08.2021) gültigen Corona-Verordnung des Landes dürfen nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete ("3G") Innenräume betreten. Das gilt so auch für die Sporthalle. Über die konkrete Umsetzung dieser Regelung später im Spielbetrieb werden wir noch informieren.

Es gilt auf jeden Fall ab sofort: Personen, die nicht unter 3G fallen, dürfen die Sporthalle nicht betreten! Außerdem müssen wieder Kontaktdaten erfasst werden.
Diese Erfassung efolgt wie von früheren Coranaeinschränkungen bekannt über die Anwesenheitsliste, die im Netzschrank liegt (aktualisiert bzgl. 3G). Derjenige, der das Tor aufschließt, fungiert bitte als Hygienebeauftragter, der dafür zu sorgen hat, dass sich alle Anwesenden eintragen und die Bedingungen per Unterschrift akzeptieren.

Hier sind die neuen Regelungen aufgeführt: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/corona-beschraenkungen-fuer-geimpfte-und-genesene-werden-weitgehend-aufgehoben/
dabei steht explizit: "Bei Sport im Innenbereich..."
und was den Test angeht: "maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest", wobei gilt: "Die Tests können weiter wie bisher vor Ort in der Einrichtung unter Aufsicht des Betreibers stattfinden, in einer Corona-Teststation oder am Arbeitsplatz, wenn dort entsprechend qualifiziertes Personal zur Bestätigung des Testergebnisses vorhanden ist." - ein Selbsttest (ohne Aufsicht) ist also nicht gültig.